Dieses Gebäude ist Teil des ehemaligen Erbgerichts. Ursprünglich gehörte zum Erbgericht eine umfangreiche Ansammlung an Gebäuden und Grundbesitz. Allein der Flurbesitz belief sich auf 60 Hektar Land. Dazu gehörten auch alle Gebäude, die auch heute noch den Hof umschließen. Über die Jahre wurde dies immer wieder verändert, verkleinert und durch Brand leider auch zerstört. Zuletzt brannte 1912 das Brauhaus ab. Auch das ehemalige Dörrhaus an der Lengefelder Straße, welches heute als Wohnhaus dient, gehörte zum Erbgericht. Ein Erbgericht kann man als „Rathaus“ eines Ortes verstehen und es beherbergte den Erbrichter, der auch die Rolle des Ortsvorstehers einnahm. Die Position des Erbrichters ist historisch gewachsen, da der erste Erbrichter auch als Mitbegründer des Dorfes angesehen werden kann. Dieser war von einem Grundherrn eingesetzt, um Siedler aus dem Westen anzuwerben und den Ort entstehen zu lassen. Lange unterstand das Dorf einer Herrschaft. Im Fall von Lauterbach war das die Herrschaft zu Lauterstein und damit die Herren von Berbisdorf bis diese ihre Herrschaft 1559 an Kurfürst August verkauften. Durch diese Führungsposition war er sehr angesehen und wohlhabend, was sich auch in der Größe des Gutes im Ort widerspiegelte. Er hatte die Verwaltungstätigkeiten des Dorfes, wie die Eintreibung von Abgaben oder auch richterliche Tätigkeiten inne. Auch diese Aufgaben und die Stellung im Dorf veränderten sich über die Jahrhunderte.
Wenn auch in den ersten Jahrhunderten der Erbrichter besondere Vorrechte und auch Vergünstigungen bekam, so entwickelte sich seine Position bis ins 19. Jahrhundert hinein weiter und überholte Privilegien wurden abgebaut. Mit der Landgemeindeordnung 1838 sollte der enorme Einfluss des Erbrichters auf das Dorf zugunsten der abgebaut werden. Allerdings war er auch danach noch eine sehr einflussreiche Person im Ort. Als das Erbgericht 1867 abbrannte, konnte es zwar wieder aufgebaut werden, musste aber zunehmend seine Flurstücke und Gebäude abstoßen, weil es finanziell nicht mehr zu halten war. Nur das Wirtschaftsgebäude und diverser Scheunen blieb im Besitz des Erbrichters. Besonders tragisch ist auch, dass mit dem Brand sämtliche Aufzeichnungen des Gutes und auch des Dorfes damit für immer verloren gingen. Nur umfangreichende Nachforschungen machten es möglich die Lauterbacher Erbrichter bis ins Jahr 1559 zurückzuverfolgen.
Ehemalige Besitzer und Erbrichter von Lauterbach nach Stand der Lauterbacher Ortschronik:
SCHÖNHERR Werner (1938)
SCHÖNHERR Reinhard (1900) stammt aus dem Christel-Lob-Gut
SCHÖNHERR Carl Heinrich (1874)
- genannt „Humbusch Schneider“
- gründete die Kistenfabrik und Schneidmühle
- am Hufenbusch, war von Beruf Schneider
PFEIFFER Theodor (1868)
PFEIFFER Johann Gottlob Friedrich (1836)
HILBERT Johann Daniel Gottlieb (1816)
SCHULTZE Johann David (1777-1784)
LANGE Ernst Friedrich (1770)
LANGE Ernst Johann (1746)
UHLMANN Esaias (1688)
Für 50 Jahre (rund um den Dreißigjährigen Krieg) sind keine Aufzeichungen vorhanden
UHLMANN Paul (1638)
SCHNORR Fridericus (1631)
VORBETZ Peter (1605) war ein vertriebener Steiermärker
GOLDTHAIN Erasmus (1588)
HEINZ Melchior (-1588)
HEINRICH Steffen (1559)
Quelle: Ortschronik Lauterbach von Eduard Müller, Bereich „Hausblatt 1“ und Siedlungsgeschichte)